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InfoHaltet sich ein Klient/eine Klientin nicht an die Auflagen, werden die Sozialhilfeleistungen missbräuchlich verwendet, oder gar Sozialhilfegelder unrechtmässig bezogen, kann die Sozialarbeitende Person eine passende Auflage dazu eröffnen. Mit diesem Artikel erfahren Sie, wie Sie ein Auflageverfahren, Leistungskürzungen, das Aussetzen von Leistungen oder gar das Einstellen der Leistung korrekt erfassen. |
🔖 Übersicht
Table of Contents | ||||||||||||||||||||
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Verfahren/Leistungskürzung/Aussetzen der Leistung oder Einstellen der Leistung erfassen
Um ein neues Verfahren zu eröffnen navigieren Sie zum Dossier > Rechtliche Verfahren > Auflagen > Auflagenverfahren und wählen zwischen +Auflagen, + Leistungskürzung, + Aussetzen der Leistungen und + Einstellen der Leistungen aus. Je nach dem, um welchen Schweregrad und um welchen Verstoss es sich bei Ihrer Situation handelt.
Füllen Sie alle Mussfelder aus und beschreiben Sie die Situation mit den dafür geeigneten Feldern. Speichern Sie danach Ihren Eintrag mit dem Button Verfahren sichern ab.
Sobald Sie Ihren Eintrag abgespeichert haben, haben Sie die Möglichkeit ein passenden Dokument zur Auflage zu generieren und weiter zu bearbeiten.
Um nachträglich den erfassten Eintrag zu bearbeiten klicken Sie auf den Button Bearbeiten.
Weitere Schritte bei bestehendem Verfahren erfassen
Um einem bereits erfassten Auflagenverfahren weitere Schritte hinzuzufügen, navigieren sie zum Dossier > Rechtliche Verfahren > Auflagen und klicken auf den Button Bearbeiten bei der erfassten Auflage.
Danach navigieren Sie ganz nach unten zu weitere Schritte hinzufügen. Wählen Sie einen weiteren Schritt mit + Leistungskürzung, + Inanspruchnahme Rechtliches Gehört,+ Auflagen, + Aussetzen der Leistungen, + Einstellen der Leistung, + Einsprache, + Beschwerde, + Annulation.
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[Links einfügen]Wie verwalte ich ein Auflagenverfahren?