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Info

Die materielle Hilfe kann entweder elektronisch, über eine vor erfasste Zahlungsverbindung oder bar ausbezahlt werden.

Erfahren Sie in diesem Artikel, wie Sie als sozialarbeitende Person eine Zahlung als Barauszahlung aus dem Rahmenbudget generieren und sie danach freigeben. 

🔖 Übersicht

Barauszahlung erfassen

  1. Voraussetzungen für die Erfassung und Auszahlung von Barauszahlungen:

    Leistungsentscheid wurde bewilligt.
    Ob eine Zahlung elektronisch auf ein Bankkonto oder bar ausgeführt wird, wird über die ausgewählte Zahlungsverbindung definiert. Dies kann entweder einmalig auf der erfassten Zahlung angepasst werden oder ein für alle Mal in den Wiederkehrenden Zahlungsverbindungen.

Hinweis

Um den Barauszahlungsbeleg auf französisch oder deutsch zu generieren, muss vor der Freigabe der Barauszahlung die Dossiersprache in der Dossierübersicht entsprechend eingestellt sein.

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Um eine Barauszahlung zu erfassen, navigieren Sie ins Rahmenbudget Ihrer Klientin/Ihres Klienten.
Navigieren Sie dafür in die Dossiersuche > Dossier wählen > Wirtschaftliche Sozialhilfe > Rahmenbudget. Im Rahmenbudget klicken Sie auf den Button Wiederkehrende Zahlungsinformationen. ​​​​​​​

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  1. Navigieren Sie zur Position, welche Sie bar auszahlen möchten und klicken Sie in den Menüpunkt > Zahlungsinformation bearbeiten.

  2. Das Detailfenster öffnet sich. Wählen Sie nun im drop-down Feld Zahlungsempfänger/in die Auswahl Barauszahlung. Es muss eingegeben werden, ab wann die Änderung wirksam sein soll (Gültig ab (Monat)). Das früheste mögliche Datum ist der früheste Monat, für den noch keine freigegebenen Zahlungen existiert.

  3. Wählen Sie die Periodizität und geben Sie wenn nötig eine Mitteilung mit. Speichern Sie danach die Zahlungsinformation ab.  


​​​​​​Barauszahlung generieren

  1. Hinweis: Wie Zahlungen freigegeben werden können, ist ein allgemeines Thema - siehe verwandte Artikel. Die Freigabe funktioniert für Zahlungen via Bank fast gleich wie für eine Barauszahlung. Bei der Barauszahlung wird allerdings die Buchung direkt abgesetzt und muss nicht noch zuerst importiert werden.

  2. Um die vorerfasste Barauszahlung freizugeben und allenfalls auszudrucken, navigieren Sie ins Dossier > Wirtschaftliche Sozialhilfe > Zahlungen bei Ihrem Klienten/bei Ihrer Klientin. Insofern ein gültiger Leistungsentscheid vorliegt und die Verwendungsperiode freigeben wurde, sind hier die vorerfassten Zahlungen unter Freizugebende Zahlungen ersichtlich.

  3. Selektieren Sie mit der Maus die betreffende Barauszahlung und klicken Sie danach auf Auswahl freigeben.

  4. Die Barauszahlung wird nun unter Ausgeführt Zahlungen angezeigt. Die sozialarbeitende Person kann die Barauszahlung herunterladen, ausdrucken und dem Klienten/der Klientin aushändigen. Mit dem ausgedrucktem Beleg kann der Klient/die Klientin danach an den Schalter, um sein Bargeld entgegenzunehmen. Sehen Sie dazu weitere Informationen unter verwandte Artikel.


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