Verarbeitung von Mehreinnahmen (RWF)
Mehreinnahmen (Überschüsse z.B. durch Auszahlung des 13. Monatslohnes oder einem Lohn, der höher ist als die Unterstützung des Monats) können nicht visiert und in die Buchhaltung übernommen werden. Mit der Funktion «Überschuss in Folgebeleg übertragen» können die Mehreinnahmen in den Folgemonat übertragen werden und können so mit der nächsten Auszahlung verrechnet werden.
Über die Split-Funktion des Buttons ist wählbar, ob die Positionen im aktuellen Monat stehen gelassen werden und somit ein Verrechnungsbeleg (Buchung mit 0) generiert wird, welcher wie normale Buchungen weiterverarbeitet werden müssen, oder die Einträge der Monatsabrechnung für den aktuellen Monat gelöscht werden sollen (empfohlen).
Beschreibungen Verarbeitung von Mehreinnahmen