Rechnung (RWF)
Info
In der Maske «Rechnungen erfassen» werden eingehende Rechnungen und Abrechnungen zur Zahlung erfasst. Die erfassten Rechnungen werden bei den Sozialarbeitenden in der Monatsabrechnung, in der Monatsübersicht und in der Rechnungskontrolle angezeigt und können somit durch die zuständigen SAs beurteilt und bearbeitet werden. Die Sozialarbeitenden können die Rechnungen elektronisch visieren (sofern diese Verantwortung den Sozialarbeitenden zugeordnet ist) oder auch mit entsprechendem Kommentar zurückweisen. Eine zurückgewiesene Rechnung wird mit einem entsprechenden Hinweis versehen (spezielle Spalte im Grid, roter Hinweis beim Anzeigen der Rechnung). Erfolgte die Rückweisung aufgrund eines Formfehlers (z.B. falscher Buchungscode), kann die Rechnung korrigiert und erneut zur Visierung freigegeben werden.
Im Grid werden standardmässig nur die unvisierten, unbezahlten Rechnungen angezeigt. Der Filter kann jederzeit entfernt oder angepasst werden.
Zusätzlich können auch Sammelrechnungen in diesem Modul erfasst werden. Sobald eine neue Sammelrechnung erstellt wird, müssen die Klienten- und Falldaten pro Detailzeile erfasst werden. Wenn die Visierung einer Sammelrechnung bei den Sozialarbeitenden erfolgt, wird die Sammelrechnung erst zur Zahlung und Übernahme in die Buchhaltung möglich, wenn alle Detailpositionen visiert wurden. Sobald bei einer Sammelrechnung eine Detailposition visiert wurde, können die Beleginformationen und die visierten Detailzeilen nicht mehr verändert werden. Nicht visierte Detailzeilen können weiterhin geändert werden.
Beim Einsatz des Gesundheitskosten-Moduls werden Rechnungen für RWF-Fachgebiete ebenfalls in der Maske «Rechnungen erfassen» erfasst. Die Erfassungsfunktionen sind analog der normalen Erfassung, es kann beim Öffnen aus dem GKM aber jeweils nur die eine verbundene GKM-Rechnung erfasst werden. Bei diesen Rechnungen erfolgt die Freigabe standardmässig über das Gesundheitskostenmodul, kann aber so parametriert werden, dass die Visierung von Krankheitskosten ebenfalls über die Monatsabrechnung gemacht werden kann.
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