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Eine Barauszahlung ist in aventis erfasst und wurde in den Zahlungen vom Sozialarbeiter/ von der Sozialarbeiterin freigegeben. Nun steht der Klient/die Klientin am Schalter und möchte die Barauszahlung abholen. 

In diesem Artikel erfahren Sie, wie sie die vorerfasste Barauszahlung in aventis ausbezahlen und dem Klienten/der Klientin aushändigen.

🔖 Übersicht

Table of Contents
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Freigegebene Barauszahlung an Klientel auszahlen 

  1. Um alle Barauszahlungen einzusehen, navigieren Sie ins Menü>Buchhaltung>Buchen>Barbelege Auszahlungen.

    image-20240524-135916.png

    image-20240524-135937.png

  2. Sie erhalten nun eine Übersicht zu allen offenen Barbelegen, welche von der sozialarbeitenden Personen erfasst und freigegeben wurden. 
    Um die Suche einzugrenzen, verwenden Sie die Filterfunktion und suchen Sie nach Ihrer/Ihrem Klientin/Klienten und grenzen Sie das Buchungsdatum mit dem von - bis Datum ein. 

  3. Möchten Sie den  Beleg vorab einsehen, navigieren Sie zum Symbol Dokument und öffnen Sie die Datei.

    image-20240524-140027.pngimage-20240524-140040.png

  4. Das Dokument enthält Informationen zum zuständigen Sozialarbeitenden, jede Barauszahlung enthält eine Auszahlungsbeleg-Nr., Angaben der Empfängerin/des Empfängers, Zahlungsgrund, Verwendungsperiode und einen Bereich für die Unterschrift.​​​​​​​

  5. Zurück in der Übersicht, navigieren Sie zum Button Detailmaske öffnen, um dem Klientel nun das Geld auszubezahlen. Geben Sie im Feld Bezahlt an eine Angabe ein. Klicken Sie danach auf den Button Auszahlen
    Der Beleg wird ausgedruckt und kann mit dem Bargeld zur Unterschrift ausgehändigt werden. 

    image-20240524-140056.pngimage-20240524-140230.png
  6. Der Beleg ist danach im Register Ausbezahlte Barbelege abgelegt und kann bei Bedarf erneut ausgedruckt werden. 

  7. Hinweis: Wenn der unterschriebene Barbeleg erneut eingescannt und via Dokumenteingang importiert und bearbeitet wird (Verlinkung auf die Barauszahlung), dann wird dieser Beleg bei der Zahlung angehängt und kann später (zum Beweis, dass das Geld ausbezahlt und vom Empfänger quittiert wurde) im Kontoauszug aufgerufen/heruntergeladen werden.
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Hinweis

  • [kantonale Unterschiede]

  • [Schulung zum Thema vorhanden]

  • [Youtubelinks Bund, Skos)


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