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Die Sozialhilfeschuld kann mit aventis berechnet sowie eine Bescheinigung erstellt werden.
Berechnen Sie die Sozialhilfeschuld pro Person, basierend auf den Kontoauszug-Daten und der Definition der Haftung.
🔖 Übersicht
Sozialhilfeschuld via Dossier berechnen
Hinweis
Bevor die Sozialhilfeschuld berechnet werden kann, muss auf dem Dossier die Haftung erfasst werden. Erfahren Sie mehr dazu unter Verwandte Artikel.
Navigieren Sie ins Dossier > Klientschaft > direkt zur Person und danach im Tree Bereich auf die Wirtschaftliche Sozialhilfe > Kontoauszug.
Wechsel sie auf das Register Sozialhilfeschuld.
Es wird Ihnen automatisch als Stichdatum das heutige Datum vorgeschlagen. Ändern Sie dies bei Bedarf ab und klicken auf den Button Sozialhilfeschuld berechnen.
Nun wird automatisch die Sozialhilfeschuld aller Mitglieder der Unterstützungseinheit per aktuellem Datum aufgezeigt. Die Angaben basieren auf den Daten des Kontoauszuges. Es werden alle rückerstattungspflichtigen Buchungen, welche in diesem Dossier angefallen sind, bis zum angegebenen Stichdatum angezeigt.
Sozialhilfeschuld-Bescheinigungen erstellen
Navigieren Sie wie im oberen Kapitel beschrieben auf die Sozialhilfeschuld-Berechnung.
Wählen Sie unter Sozialhilfeschuld-Bescheinigungen die gewünschte Klientin bzw. den gewünschten Klienten an, kontrollieren Sie die Bescheinigungsart sowie das Stichdatum und klicken dann auf den Button Bescheinigung hinzufügen.
Die neu generierte Bescheinigung wird Ihnen im untersten Bereich angezeigt. Klicken Sie auf den Button Herunterladen, um das Dokument anzuschauen.
Sozialhilfeschuld via Buchhaltungs-Tree öffnen
Sie haben auch die Möglichkeit via Menü > Buchhaltung > Auswerten > Sozialhilfeschuld auf die Berechnung der Sozialhilfeschuld zuzugreifen.
Füllen Sie das Feld Klient/in aus, wählen bei Bedarf einen anderen Stichtag und klicken dann auf den Button Sozialhilfeschuld berechnen.
Es wird Ihnen die Sozialhilfeschuld-Berechnung angezeigt und Sie können auch hier eine Bescheinigung erstellen (siehe oberes Kapitel).
Hinweis
Diese Funktion eignet sich vor allem, wenn Sie für mehrere Dossier eine Bescheinigung erstellen wollen und hier in der Maske schnell von einem Dossier zum nächsten navigieren können.
Sozialhilfeschuld Dossier übergreifend
Hat eine Klientin bzw. ein Klient in der Vergangenheit bereits einmal Sozialhilfe bezogen - dies aber evtl. in einem anderen Dossier - kann die Sozialhilfeschuld Dossier übergreifend berechnet werden.
Navigieren Sie wie im Kapitel Sozialhilfeschuld via Buchhaltungs-Tree öffnen beschrieben auf die Maske Sozialhilfeschuld.
Wird die Sozialhilfe nun berechnet, ist im Abschnitt Sozialhilfeschuld-Berechnung per nun ersichtlich, dass es mehrere betroffenen Dossier gibt.
Hinweis
[Hinweise werden in einem solchen Hinweis-Panel festgehalten, bitte dieses bei Bedarf kopieren oder wenn nicht benötigt löschen]
Die Sozialhilfeschuld-Bescheinigung kann nun auch über mehrere Dossier erstellt werden.
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