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Wie ermittle ich die Sozialhilfeschuld einer Person?

Wie ermittle ich die Sozialhilfeschuld einer Person?

Info

Die Sozialhilfeschuld kann mit aventis berechnet sowie eine Bescheinigung erstellt werden. 

Berechnen Sie die Sozialhilfeschuld pro Person, basierend auf den Kontoauszug-Daten und der Definition der Haftung. 

Sozialhilfeschuld via Dossier berechnen

Hinweis

Bevor die Sozialhilfeschuld berechnet werden kann, muss auf dem Dossier die Haftung erfasst werden. Erfahren Sie mehr dazu unter Verwandte Artikel.

 

  1. Navigieren Sie ins Dossier > Klientschaft > direkt zur Person und danach im Tree Bereich auf die Wirtschaftliche Sozialhilfe > Kontoauszug.

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  2. Wechsel sie auf das Register Sozialhilfeschuld.

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  3. Es wird Ihnen automatisch als Stichdatum das heutige Datum vorgeschlagen. Ändern Sie dies bei Bedarf ab und klicken auf den Button Sozialhilfeschuld berechnen. 

  4. Nun wird automatisch die Sozialhilfeschuld aller Mitglieder der Unterstützungseinheit per aktuellem Datum aufgezeigt. Die Angaben basieren auf den Daten des Kontoauszuges. Es werden alle rückerstattungspflichtigen Buchungen, welche in diesem Dossier angefallen sind, bis zum angegebenen Stichdatum angezeigt. 

     


Sozialhilfeschuld-Bescheinigungen erstellen

  1. Navigieren Sie wie im oberen Kapitel beschrieben auf die Sozialhilfeschuld-Berechnung

  2. Wählen Sie unter Sozialhilfeschuld-Bescheinigungen die gewünschte Klientin bzw. den gewünschten Klienten an, kontrollieren Sie die Bescheinigungsart sowie das Stichdatum und klicken dann auf den Button Bescheinigung hinzufügen

  3. Die neu generierte Bescheinigung wird Ihnen im untersten Bereich angezeigt. Klicken Sie auf den Button Herunterladen, um das Dokument anzuschauen. 


Sozialhilfeschuld-Bescheinigung löschen

  1. Um eine Sozialhilfeschuld-Bescheinigung zu löschen, navigieren Sie in der betreffenden Bescheinigung auf das Drei-Punkte-Menü und klicken Sie anschliessend auf Bescheinigung löschen.

     

     

  2. Sie werden im Dialog gefragt, ob Sie den Eintrag wirklich löschen wollen. Klicken Sie auf Löschen, um die Bescheinigung definitiv zu löschen.

     


Sozialhilfeschuld via Buchhaltungs-Tree öffnen

  1. Sie haben auch die Möglichkeit via Menü > Buchhaltung > Auswerten > Sozialhilfeschuld auf die Berechnung der Sozialhilfeschuld zuzugreifen. 

  2. Füllen Sie das Feld Klient/in aus, wählen bei Bedarf einen anderen Stichtag und klicken dann auf den Button Sozialhilfeschuld berechnen

  3. Es wird Ihnen die Sozialhilfeschuld-Berechnung angezeigt und Sie können auch hier eine Bescheinigung erstellen (siehe oberes Kapitel). 

Hinweis

Diese Funktion eignet sich vor allem, wenn Sie für mehrere Dossier eine Bescheinigung erstellen wollen und hier in der Maske schnell von einem Dossier zum nächsten navigieren können.


Sozialhilfeschuld Dossier übergreifend

Hat eine Klientin bzw. ein Klient in der Vergangenheit bereits einmal Sozialhilfe bezogen - dies aber evtl. in einem anderen Dossier - kann die Sozialhilfeschuld Dossier übergreifend berechnet werden. 

  1. Die Sozialhilfeschuld-Bescheinigung kann nun auch über mehrere Dossier erstellt werden. 


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