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Nachdem eine Bedarfsprüfung stattgefunden hat und ein Eintrittsentscheid gefällt wurde, kann für die antragstellende Person eine freiwillige Einkommensverwaltung erfasst werden.
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Freiwillige Einkommensverwaltung erfassen
Damit eine freiwillige Einkommensverwaltung erfasst werden kann, muss eine Bedarfsprüfung stattgefunden haben und ein Eintrittsentscheid gefällt worden sein. Mehr dazu finden Sie im verwandten Artikel.
Um die freiwillige Einkommensverwaltung zu erfassen, navigieren Sie im gewünschten Dossier auf Anspruchsprüfung > Bedarfsprüfung. Öffnen Sie die Bedarfsprüfung mit dem Erweiterungssymbol und klicken Sie in das Register Eintretensentscheid. Klicken Sie nun auf Freiwillige Einkommensverwaltung erfassen.
Im Dialog füllen Sie alle Eingabefelder aus und klicken anschliessend auf FEV-Leistung erfassen.
Im Dossier-Tree wird der zusätzlicher Abschnitt Freiwillige Einkommensverwaltung ersichtlich, in welchem Sie Informationen zur freiwilligen Einkommensverwaltung einsehen und verwalten können.
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