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Empfehlung für die Erfassung von Ortschaften im Ausland

Empfehlung für die Erfassung von Ortschaften im Ausland

Sofern Sie mit KLIBnet elektronische Zahlungsaufträge an ausländische IBAN-Konten (in CHF) erstellen, können die Finanzinstitute diese ab dem 21. November 2022 nur verarbeiten, wenn der elektronische Zahlungsauftrag mit dem neuen ISO-Meldungsformat erstellt wurde. Stellen Sie bitte sicher, dass Sie Ihr KLIBnet-Update auf die Version 2022.30 unbedingt vor dem 21. November erhalten.

Bitte beachten Sie auch die geänderten Erfassungsrichtlinien für Postleitzahlen im Ausland. Die Anleitung dazu finden Sie unten.

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