Inhaltliche Freigabe (RWF)
Buchhaltung - BFZ - Rechnung |
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Mit der optional einschaltbaren Funktion «inhaltliche Freigabe» kann eine Rechnung von der ErfasserIn als inhaltlich korrekt visiert werden. Dies kann beispielsweise einen «Erfasst-Stempel» oder ein «Erfassungsvisum» auf dem physischen Beleg ersetzen. Die Rechnung muss anschliessend nach wie vor mit dem «Visum» (blaues Visum) versehen werden, damit sie ausbezahlt werden kann.
Der Begriff Verantwortlichkeit definiert die inhaltliche Verantwortlichkeit der Rechnung. Sie definiert, zusammen mit der inhaltlichen Freigabe, die Zuständigkeits-Übergabe an die Fallführung. Der Begriff kommt dabei primär in der Buchhaltung vor, findet allerdings auch in der Fallführung eine passive Anwendung. Für die Übergabe der Rechnung an die Fallführung gibt es die folgenden zwei Wege:
Administration:
Verantwortlichkeit Administration bedeutet, dass auf Stufe Buchhaltung eine inhaltliche Prüfung durchgeführt wird. Die Rechnung wird für die Fallführung erst nach einer inhaltlichen Freigabe sichtbar.
Sozialarbeiter/-in:
Verantwortlichkeit Sozialarbeiter/-in bedeutet, dass auf Stufe Buchhaltung keine explizite inhaltliche Prüfung durchgeführt wird und die Zuständigkeit der Weiterverarbeitung umgehend an die Fallführung weitergegeben wird. In diesem Fall kann eine Rechnung auch ohne inhaltliche Freigabe visiert werden.
Wird eine Rechnung als «pendent» markiert, ist sie noch nicht ersichtlich in Monatsabrechnung und Rechnungskontrolle. Dieser Status kann beispielsweise verwendet werden, wenn noch Abklärungen zur Rechnung im Gange sind und die Rechnung daher noch nicht zum Visum freigegeben werden kann.
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